BK3-18-082 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG hat am 26.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

die folgenden Entgelte ab dem 01.01.2019 wie folgt zu genehmigen:

  1. Für die Terminierungsleistung „G-FIT-B.1“ (PSTN technologiekonform) gemäß beiliegendem Anhang, Anlage 2 Teil I:

    Entgelttabelle
    LeistungEntgelt in €/Minute
    Peak-Tarif 0,0034
    Off-Peak-Tarif0,0034


    Hilfsweise für die Terminierungsleistung „G-FIT-B.1“, (PSTN technologie-konform) gemäß beiliegendem Anhang, Anlage 2 Teil I, das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-18/018 genehmigt wird.


  2. Für die Terminierungsleistung „G-FIT-N-B.1“ (NGN technologiekonform) gemäß beiliegendem Anhang, Anlage 2 Teil II::

    Entgelttabelle
    LeistungEntgelt in €/Minute
    Peak-Tarif0,0034
    Off-Peak-Tarif0,0034


    Hilfsweise für die Terminierungsleistung „G-FIT-N-B.1“ (NGN technologie-konform) gemäß beiliegendem Anhang, Anlage 2 Teil II, das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-18/018 genehmigt wird.


  3. Für Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung gemäß beiliegendem Anhang ab dem 01.01.2019:

    Entgelttabelle
    PositionLeistungEntgelt
    1Entgelte für Intra-Building-Abschnitte-
    1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s610,62 €
    1.2Jährliches Überlassungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr1.714,95 €
    2Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle-
    2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr476,57 €



    Hilfsweise die Entgelte für die Infrastrukturleistung in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung gemäß beiliegendem Anhang ab dem 01.01.2019 das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-18/021 genehmigt wird.

  4. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir G-FIT nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

  5. Die unter 1. und 2. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

    Ergänzend zu unserem Entgeltgenehmigungsantrag vom 26.10.2018, beantragen wir, die Genehmigung nach Ziffern I. unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall zu erteilen, dass in Folge von Rechtsschutzverfahren der Telekom Deutschland GmbH dieser mit Wirkung ab dem 01.01.2019 höhere als die im Verfahren BK3c-18-018 und BK3-18-021 genehmigten Entgelte vollziehbar genehmigt werden sollten.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/082

Entscheidung

Stand: 02.11.2018

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