BK3-18-080
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Multiconnect GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Multiconnect GmbH hat am 25.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
Entgeltantrag
Die Multiconnect beantragt die Genehmigung von Terminierungsleistungen in ihr Festnetz für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 wie folgt:
Leistung Multiconnect-N-B.1 (NGN technologieneutral)
Die Entgelthöhe entspricht dem Entgelt, das die Beschlusskammer der Telekom Deutschland GmbH für die Leistung Telekom-N-B.1 im Verfahren BK3c-18/018 genehmigt (bzw. das von der Telekom Deutschland GmbH hierfür beantragt wurde).
- Antrag auf Anwendung des Günstigkeitsprinzips
Werden in einem Parallelverfahren einem Entgeltantragsteller höhere Entgelte für die Leistungen, die die Multiconnect unter Ziffer 1 beantragt, im Vergleich zur Telekom Deutschland GmbH genehmigt, beantragt die Multiconnect, ihr das höhere Entgelt ebenso zu genehmigen.
- Antrag auf vorläufige Genehmigung
Die Multiconnect beantragt die vorläufige Genehmigung der Entgelte unter Ziffer 1 ab dem 01.01.2019, falls dieser Entgeltantrag nicht bis zum 31.12.2018 genehmigt wird.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/080
Stand: 26.10.2018