BK3-18-080 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der Multiconnect GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Multiconnect GmbH hat am 25.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Entgeltantrag

    Die Multiconnect beantragt die Genehmigung von Terminierungsleistungen in ihr Festnetz für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 wie folgt:

    Leistung Multiconnect-N-B.1 (NGN technologieneutral)

    Die Entgelthöhe entspricht dem Entgelt, das die Beschlusskammer der Telekom Deutschland GmbH für die Leistung Telekom-N-B.1 im Verfahren BK3c-18/018 genehmigt (bzw. das von der Telekom Deutschland GmbH hierfür beantragt wurde).


  2. Antrag auf Anwendung des Günstigkeitsprinzips

    Werden in einem Parallelverfahren einem Entgeltantragsteller höhere Entgelte für die Leistungen, die die Multiconnect unter Ziffer 1 beantragt, im Vergleich zur Telekom Deutschland GmbH genehmigt, beantragt die Multiconnect, ihr das höhere Entgelt ebenso zu genehmigen.

  3. Antrag auf vorläufige Genehmigung

    Die Multiconnect beantragt die vorläufige Genehmigung der Entgelte unter Ziffer 1 ab dem 01.01.2019, falls dieser Entgeltantrag nicht bis zum 31.12.2018 genehmigt wird.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/080

Entscheidung

Stand: 26.10.2018

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