BK3-18-069
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der PfalzKom Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die PfalzKom Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat am 18.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,
die folgenden Entgelte ab dem 01.01.2019 wie folgt zu genehmigen:
1. Für die Terminierungsleistung („PfalzKom-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0034 €/Minute | 0,0034 €/Minute |
2. Für Zugangsleistungen / Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung gemäß Ziffer II. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ab dem 01.01.2019:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Buiding-Abschnitt 2 MBit/s | 610,62 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt je Intra-Buiding-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 1.714,95 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelte für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 476,57 € |
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir PfalzKom, Gesellschaft für Telekommunikation mbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4. Die unter 1. und 2. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen, soweit eine endgültige Entgeltgenehmigung erst nach dem 01.01.2019 ergehen soll.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/069
Stand: 22.10.2018