BK3-18-064
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der HFO Telecom GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die HFO Telecom GmbH hat am 18.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Ab dem 01.01.2019 werden die Entgelte für die Terminierungsleistungen in das Netz der Antragstellerin wie folgt genehmigt:
Es werden die in dem Verfahren vor der erkennenden Beschlusskammer BK3c-18/018 von der Telekom Deutschland GmbH für die Leistung Telekom-N-B.1 beantragten Entgelte in Höhe von 0,0034 EUR/Min (Peak- und Off-peak-Tarif) genehmigt.
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der Zentralen Portierungsdatenbank die Portierungskennung D117 zugewiesen ist.
2. Hilfsweise zu 1. wird beantragt, die für die reziproke Leistung der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgelte zu genehmigen.
3. Für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter Ziffer 1. genannten Leistungen ein höheres Entgelt als die Telekom Deutschland GmbH genehmigt erhält, wird beantragt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.
4. Für den Fall, dass eine endgültige Entgeltgenehmigung nicht bis zum 31.12.2018 ergeht, beantragen wir, die mit diesem Antrag beantragten Entgelte vorläufig ab dem 01.01.2019 zu genehmigen.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/064
Stand: 22.10.2018