BK3-18-057
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der ENTEGA MediaNet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die ENTEGA MediaNet GmbH hat am 18.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt die folgenden Entgelte ab dem 01.01.2019 wie folgt zu genehmigen:
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0034 €/Min | 0,0034 €/Min |
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung ENTEGA Medianet-B.1, das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-18/018 genehmigt wird.
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0034 €/Min | 0,0034 €/Min |
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung ENTEGA Medianet-N-B.1 (NGN technologiekonform) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1a), das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-18/018 genehmigt wird.
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir ENTEGA Medianet GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4. Die unter Ziffer I 1. und 2. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/057
Stand: 22.10.2018