BK3-18-057
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung des geänderten Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der ENTEGA MediaNet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Nachfolgend wird der geänderte, zweite Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren zur Konsultation veröffentlicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 15.05.2019 und endet am 22.05.2019.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage:
BK3-18-057 2. Konsultationsentwurf (pdf / 787 KB)
BK3d-18-057
Stand: 15.05.2019