BK3-18-044 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Vodafone Kabel Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat am 17.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. die Entgelte für die im Festnetz (NGN) von VF-KD unter der Portierungskennung D191 technologiekonform erbrachte Terminierungsleistung VF-KD-B.1 (vormals als „KDVS-B.1“ bezeichnet) – „Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung auf der untersten Netzkoppelungsebene zu Anschlüssen im Telefonnetz national der Antragstellerin“ – in Höhe der von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3c-18/018 am 19.09.2018 beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-N-B.1 in Höhe von netto 0,0034 €/Min (Haupttarif) und netto 0,0034 €/Min (Nebentarif) ab dem 01.01.2019

- Antrag zu 1. -

zu genehmigen.

2. Hilfsweise zum Antrag zu 1. beantragen wir, für die Terminierungsleistung VF-KD-B.1 die gegenüber der Telekom Deutschland GmbH in dem im Hauptantrag genannten Verfahren jeweils genehmigten Entgelte für die Leistung Telekom-N-B.1 ab dem 01.01.2019 zu genehmigen.

- Hilfsantrag zu 1. -

3. Vorsorglich beantragen wir jeweils vorläufige Genehmigungen für die beantragen Terminierungsentgelte ab dem 01.01.2019.

- Antrag zu 2. -

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/044

Entscheidung

Stand: 19.10.2018

Mastodon