BK3-18-042
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der outbox AG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die outbox AG hat am 17.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Dem Antragsteller für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem PSTN-/ISDN-Netz, die ihnen PSTN-basiert auf unterster Netzkopplungsebene übergeben werden
(outbox-B.1 TZ I [PSTN]) die von der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Verfahren BK3c-18/018 für die entsprechende Leistung (Telekom-B.1 TZ I [PSTN]) beantragten Entgelte (0,0034 €/Minute „Peak“ und 0,0034 €/Minute „Off-Peak“) für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen.
2. Dem Antragsteller für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem NGN-Netz, die ihr NGN-basiert übergeben werden (outbox-N-B.1 [NGN]) die von der TDG im Verfahren BK3c-18/018 für die entsprechende Leistung (Telekom-N-B.1 [NGN]) beantragten Entgelte (0,0034 €/Minute „Peak“ und 0,0034 €/Minute „Off-Peak“) für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen.
3. Dem Antragsteller für die im folgenden aufgeführten Zugangsleistungen (Ziffer I.1 und I.3 der Regulierungsverfügung) im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im PSTN/ISDN-Netz die von TDG im Verfahren BK3a-18/021 für die entsprechenden Leistungen beantragten Entgelte bzw. Entgelte nach Aufwand für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen:
a. Entgelte für ICAs Physical Colocation
Entgelte für Interconnectionanschlüsse (Intra-Building-Abschnitte)Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Bereitstellung, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt | 610,62 € |
Jährliches Überlassungsentgelt je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt bei einer Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr | 1.714,95 € |
b. Entgelte für den Zentralen ZeichengabekanalLeistungsbezeichnung | Entgelt |
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Jährliches Überlassungsentgelt Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr | 476,57 € |
c. Sonstige Entgelte
Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Systemtechnische Einrichtung der Zusammenschaltung, insbesondere durch Einrichtung, Änderung oder Aufhebung der Verkehrslenkung | nach Aufwand |
Entgelte für Kollokationsleistungen Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Bereitstellung von Kollokationsfläche | nach Aufwand |
Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zum Kollokationsbereich) | nach Aufwand |
Entgelte für Tests
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Durchführung von Zusammenschaltungstests, Stornierung von Testfenstern | nach Aufwand |
Entgelte für Entstörung
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von outbox | nach Aufwand |
4. Dem Antragsteller für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im NGN-Netz folgende Entgelte zu genehmigen:
Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Systemtechnische Einrichtung der Zusammenschaltung, insbesondere durch Einrichtung, Änderung oder Aufhebung der Verkehrslenkung | nach Aufwand |
Entgelte für Kollokationsleistungen
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Bereitstellung von Kollokationsfläche | nach Aufwand |
Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zum Kollokationsbereich) | nach Aufwand |
Entgelte für Tests
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Durchführung von Zusammenschaltungstests, Stornierung von Testfenstern | nach Aufwand |
Entgelte für Entstörung
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von outbox | nach Aufwand |
5. Dem Antragsteller die beantragten Entgelte gemäß § 130 i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 TKG ab In-Kraft-Treten der Vorabgenehmigungspflicht als Sicherungsmaßnahme vorläufig bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu genehmigen, wobei sich die Genehmigung auf einen netzweiten Einzugsbereich bezieht.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/042