BK3-18-042 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der outbox AG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die outbox AG hat am 17.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Dem Antragsteller für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem PSTN-/ISDN-Netz, die ihnen PSTN-basiert auf unterster Netzkopplungsebene übergeben werden
(outbox-B.1 TZ I [PSTN]) die von der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Verfahren BK3c-18/018 für die entsprechende Leistung (Telekom-B.1 TZ I [PSTN]) beantragten Entgelte (0,0034 €/Minute „Peak“ und 0,0034 €/Minute „Off-Peak“) für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen.

2. Dem Antragsteller für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem NGN-Netz, die ihr NGN-basiert übergeben werden (outbox-N-B.1 [NGN]) die von der TDG im Verfahren BK3c-18/018 für die entsprechende Leistung (Telekom-N-B.1 [NGN]) beantragten Entgelte (0,0034 €/Minute „Peak“ und 0,0034 €/Minute „Off-Peak“) für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen.

3. Dem Antragsteller für die im folgenden aufgeführten Zugangsleistungen (Ziffer I.1 und I.3 der Regulierungsverfügung) im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im PSTN/ISDN-Netz die von TDG im Verfahren BK3a-18/021 für die entsprechenden Leistungen beantragten Entgelte bzw. Entgelte nach Aufwand für den Genehmigungszeitraum ab 01.01.2019 zu genehmigen:

a. Entgelte für ICAs Physical Colocation
Entgelte für Interconnectionanschlüsse (Intra-Building-Abschnitte)
LeistungsbezeichnungEntgelt
Bereitstellung, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt 610,62 €
Jährliches Überlassungsentgelt je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt bei einer Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr1.714,95 €
b. Entgelte für den Zentralen Zeichengabekanal
LeistungsbezeichnungEntgelt
Jährliches Überlassungsentgelt Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr476,57 €
c. Sonstige Entgelte
Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen
LeistungsbezeichnungEntgelt
Systemtechnische Einrichtung der Zusammenschaltung, insbesondere durch Einrichtung, Änderung oder Aufhebung der Verkehrslenkungnach Aufwand
Entgelte für Kollokationsleistungen
LeistungsbezeichnungEntgelt
Bereitstellung von Kollokationsflächenach Aufwand
Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zum Kollokationsbereich)nach Aufwand
Entgelte für Tests
LeistungsbezeichnungEntgelt
Durchführung von Zusammenschaltungstests, Stornierung von Testfensternnach Aufwand
Entgelte für Entstörung
LeistungsbezeichnungEntgelt
Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von outboxnach Aufwand

4. Dem Antragsteller für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im NGN-Netz folgende Entgelte zu genehmigen:

Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen
LeistungsbezeichnungEntgelt
Systemtechnische Einrichtung der Zusammenschaltung, insbesondere durch Einrichtung, Änderung oder Aufhebung der Verkehrslenkungnach Aufwand
Entgelte für Kollokationsleistungen
LeistungsbezeichnungEntgelt
Bereitstellung von Kollokationsflächenach Aufwand
Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zum Kollokationsbereich)nach Aufwand

Entgelte für Tests
LeistungsbezeichnungEntgelt
Durchführung von Zusammenschaltungstests, Stornierung von Testfensternnach Aufwand
Entgelte für Entstörung
LeistungsbezeichnungEntgelt
Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von outboxnach Aufwand

5. Dem Antragsteller die beantragten Entgelte gemäß § 130 i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 TKG ab In-Kraft-Treten der Vorabgenehmigungspflicht als Sicherungsmaßnahme vorläufig bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu genehmigen, wobei sich die Genehmigung auf einen netzweiten Einzugsbereich bezieht.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/042

Entscheidung

Stand: 19.10.2018

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