BK3-18-039
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der VSE Net GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die VSE Net GmbH hat am 17.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
I. Für die VSE NET werden Entgelte für die Erbringung von Terminierungsleistungen aus Netzen anderer Zusammenschaltungspartner in das Telefonnetz der VSE NET (VSE NET-B.1) innerhalb eines einzigen netzweiten Einzugsbereiches beantragt.
Die beantragten Entgelte entsprechen den beantragten Entgelten der Telekom Deutschland GmbH aus dem Verfahren BK3-18-018 in Höhe von 0,0034 €/min im Peak-Tarif und 0,0034 €/min im Off-Peak-Tarif.
Es wird beantragt, dass sofern sich die genehmigten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zukünftig, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, erhöhen, sich zeitgleich die Entgelte der VSE NET entsprechend erhöhen.
II. Es wird beantragt, die Entgelte nach Ziffer I. rückwirkend ab 01.01.2019 zum Zeitpunkt der Zustellung der Regulierungsverfügung und zunächst befristet bis 31.12.2020 zu genehmigen.
III. Zur Sicherung wird beantragt, die Entgelte nach Ziffer I. zusätzlich gemäß § 130 TKG vorläufig zu genehmigen und zwar in Höhe der genehmigten Entgelte aus dem Verfahren BK3-18-018.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/039
Stand: 19.10.2018