BK3-18-037
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der WOBCOM GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die WOBCOM GmbH hat am 16.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt, die folgenden Entgelte ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 wie nachstehend zu genehmigen:
1. Für die Terminierungsleistung (Wobcom B-1) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0034 €/Min | 0,0034 €/Min |
Hilfsweise beantragen wir für die Terminierungsleistung („Wobcom B-1“),
2. Für Zugangsleistungen / Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung gemäß Ziffer II. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ab dem 01.01.2019:
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s | 610,62 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 1714,95 € |
Position | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelte für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 476,57 € |
Hilfsweise beantragen wir,
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, uns nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4. Weiter beantragen wir, die unter 1. beantragten Entgelte ab dem 01.01.2019 gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG vorläufig zu genehmigen, soweit eine endgültige Entgeltgenehmigung erst nach dem 01.01.2019 ergehen soll.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/037
Stand: 19.10.2018