BK3-18-036
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der 1&1 Versatel Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die 1&1 Versatel Deutschland GmbH hat am 16.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem PSTN-/ISDN-Netz, die ihr PSTN-basiert auf unterster Netzkopplungsebene übergeben werden (Versatel-P-B.1 TZ I [PSTN]) die der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Verfahren BK3c-16-110 für die entsprechende Leistung (Telekom-B.1 TZ I [PSTN]) genehmigten Entgelte (0,001 €/Minute „Peak“ und „Off-Peak“) zu genehmigen.
2. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem NGN-Netz, die ihr NGN-basiert übergeben werden (Versatel-N-B.1 [NGN]) die der TDG im Verfahren BK3c-16-110 für die entsprechende Leistung (Telekom-N-B.1 [NGN]) genehmigten Entgelte (0,001 €/Minute „Peak“ und „Off-Peak“) zu genehmigen.
3. Der Antragstellerin für die im folgenden aufgeführten Zugangsleistungen (Ziffer 1 und 3 der Regulierungsverfügung) im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im PSTN/ISDN-Netz die von TDG im Verfahren BK3g-16-111 für die entsprechenden Leistungen genehmigten Entgelte zu genehmigen:
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Bereitstellung, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt | 489,07 € |
Überlassung, jährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt | 552,28 € |
Leistungsbezeichnung | Entgelt |
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Überlassung Zeichengabekanal, jährlich | 158,29 € |
4. Der Antragstellerin die unter den Ziffern 1 und 2 beantragten Entgelte ab dem 01.01.2019 als Sicherungsmaßnahme vorläufig bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu genehmigen.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/036
Stand: 19.10.2018