BK3-18-036 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der 1&1 Versatel Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die 1&1 Versatel Deutschland GmbH hat am 16.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem PSTN-/ISDN-Netz, die ihr PSTN-basiert auf unterster Netzkopplungsebene übergeben werden (Versatel-P-B.1 TZ I [PSTN]) die der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Verfahren BK3c-16-110 für die entsprechende Leistung (Telekom-B.1 TZ I [PSTN]) genehmigten Entgelte (0,001 €/Minute „Peak“ und „Off-Peak“) zu genehmigen.

2. Der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen betreffend Verbindungen zu Telefonanschlüssen in ihrem NGN-Netz, die ihr NGN-basiert übergeben werden (Versatel-N-B.1 [NGN]) die der TDG im Verfahren BK3c-16-110 für die entsprechende Leistung (Telekom-N-B.1 [NGN]) genehmigten Entgelte (0,001 €/Minute „Peak“ und „Off-Peak“) zu genehmigen.

3. Der Antragstellerin für die im folgenden aufgeführten Zugangsleistungen (Ziffer 1 und 3 der Regulierungsverfügung) im Zusammenhang mit der zu erbringenden Terminierungsleistung zu Telefonanschlüssen im PSTN/ISDN-Netz die von TDG im Verfahren BK3g-16-111 für die entsprechenden Leistungen genehmigten Entgelte zu genehmigen:

a. Entgelte für ICAs Physical Collocation
Entgelte für Interconnectionanschlüsse (Intra-Building-Abschnitte)
LeistungsbezeichnungEntgelt
Bereitstellung, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt489,07 €
Überlassung, jährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt552,28 €
b. Entgelte für den Zentralen Zeichengabekanal
LeistungsbezeichnungEntgelt
Überlassung Zeichengabekanal, jährlich 158,29 €


4. Der Antragstellerin die unter den Ziffern 1 und 2 beantragten Entgelte ab dem 01.01.2019 als Sicherungsmaßnahme vorläufig bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu genehmigen.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/036

Entscheidung

Stand: 19.10.2018

Mastodon