BK3-18-031 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Plusnet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Plusnet GmbH hat am 12.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. für die Leistung Plusnet-N-B.1 Tarifzone I (Verbindungen in das Telefonnetz national der Plusnet aus den Telefonnetzen von ICP über eine NGN-Zusammenschaltung und technologiekonform) gemäß Anlage 2 „Dienstleistung-Voice“ mit Geltung ab dem 01.01.2019 folgendes Entgelt:
    0,0034 €/Min

  2. Die Genehmigung erfolgt symmetrisch zu den der Telekom im Verfahren BK3-18/018 genehmigten Entgelten.

  3. Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Terminierungsleistungen ein höheres Entgelt als das der Telekom gewährt werden, ist uns nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzusprechen.

  4. Die Genehmigungsdauer entspricht der im Verfahren BK3-18/018 bzw. BK3-18/021 vorgesehenen Dauer.

  5. Das Entgelt zu 1. Wird gegebenenfalls rückwirkend und vorläufig ab dem Beginn der Entgeltgenehmigungspflicht genehmigt.

  6. Das Entgelt zu 1. wird vorläufig genehmigt, sollte die Beschlusskammer beabsichtigen, ein Konsultations- und Konsolidierungsverfahren durchzuführen.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/031

Entscheidung

Stand: 19.10.2018

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