BK3-18-031
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Plusnet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Plusnet GmbH hat am 12.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- für die Leistung Plusnet-N-B.1 Tarifzone I (Verbindungen in das Telefonnetz national der Plusnet aus den Telefonnetzen von ICP über eine NGN-Zusammenschaltung und technologiekonform) gemäß Anlage 2 „Dienstleistung-Voice“ mit Geltung ab dem 01.01.2019 folgendes Entgelt:
0,0034 €/Min
- Die Genehmigung erfolgt symmetrisch zu den der Telekom im Verfahren BK3-18/018 genehmigten Entgelten.
- Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Terminierungsleistungen ein höheres Entgelt als das der Telekom gewährt werden, ist uns nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzusprechen.
- Die Genehmigungsdauer entspricht der im Verfahren BK3-18/018 bzw. BK3-18/021 vorgesehenen Dauer.
- Das Entgelt zu 1. Wird gegebenenfalls rückwirkend und vorläufig ab dem Beginn der Entgeltgenehmigungspflicht genehmigt.
- Das Entgelt zu 1. wird vorläufig genehmigt, sollte die Beschlusskammer beabsichtigen, ein Konsultations- und Konsolidierungsverfahren durchzuführen.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3d-18/031
Stand: 19.10.2018