BK3-18-029 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der sdt.net AG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die sdt.net AG hat am 10.10.2018 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt,

für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 wie folgt zu genehmigen:

1. Für die Terminierungsleistung („sdt.net-B1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Peak-Tarif
(Mo-Fr an Werktagen von 9-18 Uhr)
Off-Peak-Tarif
(übrige Zeit)
0,0034 €/Min
0,0034 €/Min

Hilfsweise beantragen wir für die Terminierungsleistung (sdt.net-B1) das Entgelt in gleicher Höhe zu genehmigen, wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-18-018 genehmigt wird.

2. Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierungsleistung:

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s547,28 €
1.2Jährliches Überlassungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr1.573,77 €
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistungEntgelt (netto)
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr476,57 €

Hilfsweise beantragen wir die Entgelte für Infrastrukturleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in gleicher Höhe zu genehmigen, wie sie für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren
BK 3-18-021 genehmigt werden.

3. Günstigkeitsprinzip

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der sdt.net AG nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 16.11.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3d-18/029

Entscheidung

Stand: 18.10.2018

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