BK3-18-028 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für Service Calls bei der Bereitstellung bzw. Entstörung von Layer-2-BSA der Telekom Deutschland GmbH

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für Service Calls bei der Bereitstellung bzw. Entstörung von Layer-2-BSA der Telekom Deutschland GmbH hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 21.11.2018 beschlossen:

1. Die Entgelte für „Service Calls“ im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Entstörung von Layer-2-BSA-Access-Teilleistungen werden rückwirkend ab dem 01.10.2018 wie folgt genehmigt:

Service Calls
PositionPreis (netto) pro Sekunde
1.0,0174 €
2.0,0179 €

2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2020.

BK3a-18/028

Stand: 01.02.2019

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