BK3-18-026ff Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der im Rahmen der 2. Konsultation eingegangenen Stellungnahme betreffend die Genehmigung der Festnetzterminierungsentgelte alternativer Teilnehmernetzbetreiber

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG werden hiermit die innerhalb der 2. Konsultation bis zum 15.05.2019 eingegangenen Stellungnahmen in den Verfahren auf Genehmigung der Festnetzterminierungsentgelte alternativer Teilnehmernetzbetreiber veröffentlicht.

Die Beschlusskammer wird nach Auswertung der Stellungnahmen und Überprüfung der Entscheidungsentwürfe dahingehend, ob und inwieweit diese im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind, die ggf. überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidungsentwürfe sind dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Anlagen
BK3-19-0026ff._Stellungnahmen 2. Konsultation (PDF / 9 MB)

Anhang zur Information über die Geschäftszeichen der betroffenen Verfahren und Unternehmen
BK3-18-00XX_Geschäftszeichen-_und_Unternehmensliste (pdf / 21 KB)

Stand: 24.05.2019

Mastodon