BK3-18-018 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen

TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen

Aufgrund des Auslaufens der bisherigen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen beantragt Telekom Deutschland GmbH ab dem 01.01.2019 die in der Anlage aufgeführten nachstehenden Tarife zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3c-18/018 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 31.10.2018 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlage
Entgeltantrag_Telekom_Interconnection (pdf / 171 KB)

BK 3c-18/018

Stand: 24.09.2018

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