BK3-18-017
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 25 TKG;
Verwaltungsverfahren zwischen der 01051 Telecom GmbH und der Telekom Deutschland GmbH wegen Anordnung der Netzzusammenschaltung gemäß § 25 TKG
Die 01510 Telecom GmbH hat mit Schreiben vom 17.07.2018 mitgeteilt, dass sie mittlerweile auf vertraglicher Basis nur noch eine NGN-Zusammenschaltung mit der Telekom Deutschland GmbH betreibe und die ursprünglich im Verfahren BK4c-02-025 / Z16.08.02 vom 25.10.2002 angeordnete Zusammenschaltung beendet worden sei.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3d-18/017 geführt.
BK 3d-18/017
Stand: 01.02.2019