BK3-18-017 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 25 TKG;
Verwaltungsverfahren zwischen der 01051 Telecom GmbH und der Telekom Deutschland GmbH wegen Anordnung der Netzzusammenschaltung gemäß § 25 TKG

Die 01510 Telecom GmbH hat mit Schreiben vom 17.07.2018 mitgeteilt, dass sie mittlerweile auf vertraglicher Basis nur noch eine NGN-Zusammenschaltung mit der Telekom Deutschland GmbH betreibe und die ursprünglich im Verfahren BK4c-02-025 / Z16.08.02 vom 25.10.2002 angeordnete Zusammenschaltung beendet worden sei.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3d-18/017 geführt.

BK 3d-18/017

Entscheidung

Stand: 01.02.2019

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