BK3-18-015 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

TKG §§ 23, 26 i.V.m. § 5 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 TKG betreffend die Ergänzung des Layer2-Bitstrom-Standardangebots der Telekom Deutschland GmbH um Super-Vectoring

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 13.09.2018 beschlossen:

1. Das „Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH über die Inanspruchnahme von Layer 2-Bitstream Access“ in der durch die 2. Teilentscheidung BK 3d-15/003 vom 09.12.2016 festgelegten und durch die Änderungsanzeigen der Betroffenen

a) vom 31.03.2017 (in der am 24.05.2017 vorgelegten überarbeiteten Fassung) sowie

b) vom 30.09.2016 (in der am 24.04.2017 vorgelegten überarbeiteten Fassung) geänderten Fassung (Verfahren BK 3d-16/117 und BK 3d-17/008) wird durch die am 27.09.2018 vorgelegte erweiterte Fassung der „Anlage A – Leistungsbeschreibung L2-BSA-VDSL“ geändert.

2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebotes endet am 31.07.2019.

BK3d-18/015

Stand: 12.02.2019

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