BK3-18-015 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Standardangebot L2-BSA Telekom Deutschland GmbH;
hier: Ergänzung gemäß § 23 Abs. 4 TKG; Ergänzung des L2-BSA-Standardangebots um Super-Vectoring

Mit Schreiben vom 18.07.2018 hat die Telekom Deutschland GmbH den Vertragsentwurf für die Ergänzung des L2-BSA-Standardangebotes um Super Vectoring vorgelegt. Das daraufhin von der Bundesnetzagentur eröffnete Standardangebotsverfahren nach § 23 TKG wird unter dem Aktenzeichen BK3d-18/015 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Den interessierten Parteien wird Gelegenheit gegeben, zu dem geänderten Standardangebot bis zum 05.09.2018, unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-18/015, auf dem Postweg oder in elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Postfach@BNetzA.de

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 13.09.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlagen
BK3d-18-015_Leistungsbeschreibung L2-BSA-VDSL Stand Alone (pdf / 283 KB)
BK3d-18-015_Leistungsbeschreibung L2-BSA-VDSL Stand Alone_Änderungen (pdf / 290 KB)

BK3d-18/015

Konsultation

Entscheidung

Stand: 25.07.2018

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