BK3-18-015
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs in dem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 TKG betreffend die Ergänzung des Layer2-Bitstrom-Standardangebots der Telekom Deutschland GmbH um Super-Vectoring
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entscheidungsentwurf in im o.g. Verfahren veröffentlicht und zur nationalen Konsultation gestellt.
Der Termin für eine etwaige öffentliche mündliche Verhandlung zu dem hier veröffentlichten Konsultationsentwurf wird auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-18/007 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 21.11.2018 und endet am 05.12.2018.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-18-015_Konsultationsentwurf (pdf / 57 KB)
BK3d-18-015
Stand: 21.11.2018