BK3-18-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250)

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 25.05.2018 wegen der Genehmigung der Entgelte für die L2-BSA-Anschlüsse (L2-BSA-VDSL 175 und L2-BSA-VDSL 250) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) auf die mündliche Verhandlung vom 06.07.2018 beschlossen:

1. Folgende Entgelte für neue Accessteilleistungen werden genehmigt:

1.1. Monatliche Überlassungsentgelte im Standardpreismodell
PositionEntgelt (netto)
VDSL 17523,37 €
VDSL 25023,37 €
1.2. Monatliche Überlassungsentgelte im Kontingentmodell
PositionEntgelt (netto)
VDSL 17518,57 €
VDSL 25018,57 €

1.3. Inkludierter Verkehr VDSL175 und VDSL 250

Es ist ein monatlicher inkludierter Gesamtsummenverkehr von 14,16 Mbit/s sowie davon ein inkludierter Anteil Realtime von 0,3 Mbit/s, Streaming von 6,78 Mbit/s und Critical Application von 0,001 Mbit/s enthalten.

1.4. Entgelt für Upgrade mit Portwechsel:

26,69 €

2. Genehmigungsfrist
Die Genehmigung ist hinsichtlich der Entgelte unter Ziffer 1.1, Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3 bis zum 31.03.2021 und Ziffer 1.4 bis zum 30.11.2019 befristet.

3. Ablehnung im Übrigen
Im Übrigen werden die weitergehenden Anträge der Antragstellerin sowie der Beigeladenen abgelehnt.

BK3c-18/013

Antrag und Tenor dervorläufigen Genehmigung

Stand: 20.12.2018

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