BK3-18-013_vorläufig
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250) der Telekom Deutschland GmbH
In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
- Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte vorläufig genehmigt.
- Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Der gegenständliche Konsultationsentwurf wurde bereits unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
Anlage
BK3-18-013_Konsultationsentwurf_öffentlich (pdf / 349 KB)
BK3i-18/013
Stand: 25.09.2018