BK3-18-013_vorläufig Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250) der Telekom Deutschland GmbH

In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der gegenständliche Konsultationsentwurf wurde bereits unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:

Anlage
BK3-18-013_Konsultationsentwurf_öffentlich (pdf / 349 KB)

BK3i-18/013

Antrag & Dokumentenübersicht

Tenor des Beschlusses

Stand: 25.09.2018

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