BK3-18-013 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgelt-genehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250) veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-18/013 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann vgl. § 136 TKG.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Das Konsultationsverfahren endet am 04.10.2018.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-18-013_Konsultationsentwurf_öffentlich (pdf / 349 KB)

BK 3c-18/013

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag

Stand: 19.09.2018

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