BK3-18-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 25.05.2018 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA eingereicht.
Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.08.2018 die folgenden Entgelte unter Ziffer 1 bis zum 31.03.2021 und unter Ziffer 2 bis zum 30.11.2019 zu genehmigen:
1. Entgelte für neue Accessteilleistungen
Leistung | Entgelt |
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VDSL 175 | 24,64 € |
VDSL 250 | 27,74 € |
Leistung | Entgelt |
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VDSL 175 | 19,84 € |
VDSL 250 | 22,94 € |
Leistung | Entgelt |
---|---|
VDSL 175 | 10,73 Mbit/s |
VDSL 250 | 14,16 Mbit/s |
2. Entgelt für Up-/Downgrade mit Portwechsel: 44,38 €
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-18/013 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Verfahrensbeteiligten in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 06.07.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3c-18/013
Stand: 04.06.2018