BK3-18-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 25.05.2018 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.08.2018 die folgenden Entgelte unter Ziffer 1 bis zum 31.03.2021 und unter Ziffer 2 bis zum 30.11.2019 zu genehmigen:

1. Entgelte für neue Accessteilleistungen

1.1. Monatliche Überlassungsentgelte im Standardpreismodell
LeistungEntgelt
VDSL 17524,64 €
VDSL 25027,74 €
1.2. Monatliche Überlassungsentgelte im Kontingentmodell
LeistungEntgelt
VDSL 17519,84 €
VDSL 25022,94 €
1.3. Inkludierter Verkehr
LeistungEntgelt
VDSL 17510,73 Mbit/s
VDSL 25014,16 Mbit/s


2. Entgelt für Up-/Downgrade mit Portwechsel: 44,38 €

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-18/013 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Verfahrensbeteiligten in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 06.07.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3c-18/013

Konsultation und vorläufige Genehmigung

Tenor des Beschlusses

Stand: 04.06.2018

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