BK3-18-005 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zur TAL:
Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel und Faxzuschlag sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („TAL-Einmalentgelte“)

In dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Service Calls sowie GK-Anschaltung) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 06.06.2018 beschlossen:

  1. Folgende Entgelte werden ab dem 01.10.2018 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung genehmigt:
    BK3-18-0005_genehmigte_Entgelte_download (pdf / 43 KB)

  2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2020.

  3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3c-18/005

Stand: 02.10.2018

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