BK3-17-071
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs in dem Verfahren auf Antrag der EWE TEL GmbH und der Telekom Deutschland GmbH vom 19.12.2017 auf Feststellung der Geltung von Regulierungspflichten aus den Regulierungsverfügungen BK3g-15/004 und BK3h-14/114 für ein von den Antragstellerinnen geplantes Gemeinschaftsunternehmen
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entscheidungsentwurf in im o.g. Verfahren veröffentlicht und zur nationalen Konsultation gestellt.
Die im Entscheidungsentwurf in Bezug genommene Anlage 2 (Auslegung der Festlegungen der Präsidentenkammer BK 1-14/001 und BK 1-12/003) ist Gegenstand einer gesonderten nationalen Konsultation.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung zu dem hier veröffentlichten Konsultationsentwurf findet am 28.05.2018 um 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3-17/071 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 16.05.2018 und endet am 04.06.2018.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage:
BK3-17/071_Konsultationsentwurf (pdf / 48 KB)
BK3-17/071
Stand: 16.05.2018