BK3-17-068 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot für die Terminierung Mobilfunk über eine IP-Schnittstelle der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG;

Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG

Mit Schreiben vom 29.11.2017, eingegangen am 30.11.2017, hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG ein Standardangebot für die Terminierung Mobilfunk über eine IP-Schnittstelle vorgelegt. Die Beschlusskammer hat daher ein Standardangebotsverfahren nach § 23 TKG eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3g-17/068 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Hiermit wird den interessierten Parteien Gelegenheit gegeben, zu dem Standardangebot bis zum 26.01.2018, unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-17-068, auf dem Postweg oder in elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Postfach@BNetzA.de

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 27.02.2018, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlagen

BK3g-17-0068_Standardangebot_MoFu_Telefónica (PDF / 15 MB) (siehe Hinweis zu Anlage 5 des Dokuments)

BK3-17-0068 Anlage 5 Fassung 2018-02-08 (pdf / 370 KB) Hinweis: Die neuvorgelegte Fassung der Anlage 5 vom 08.02.2018 ersetzt die ursprünglich Fassung vom 29.11.2017.

BK3g-17/068

Konsultation

Entscheidung

Stand: 12.12.2017

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