BK3-17-039 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) der Telekom Deutschland GmbH

In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte vorläufig genehmigt.

2. Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der gegenständliche Konsultationsentwurf wird unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:

Anlage
Konsultationsentwurf BK3c-17-039 öffentliche Fassung.pdf (pdf / 1 MB)

BK3c-17/039

Antrag und Konsultation

Stand: 06.12.2017

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