BK3-17-039 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) der Telekom Deutschland GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2017 beschlossen:

1. Folgende Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (L2-BSA) werden genehmigt:


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2. Genehmigungsbeginn und Genehmigungsfrist

Die Genehmigung gilt rückwirkend ab dem 01.12.2017 und darüber hinaus hinsichtlich der Ziffer 1.5.1 Nr. 1.2 und Nr. 2.2 auf die erstmalige Leistungserbringung, soweit das Entgelt vereinbart war. Die Genehmigung ist hinsichtlich der Entgelte unter Ziffer 1.1.1 Nr. 4, Ziffer 1.2.1 Nrn. 5.1 und 5.2, Ziffer 1.3 Nr. 4, Ziffer 1.4 und Ziffer 1.6 bis zum 31.03.2021 und im Übrigen bis zum 30.11.2019 befristet.

3. Ablehnung im Übrigen

Im Übrigen werden die weitergehenden Anträge der Antragstellerin sowie der Beigeladenen zu 2. abgelehnt.

BK3c-17/039

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 12.03.2018

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