BK3-17-039 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-17/039 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 22.12.2017.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf BK3c-17-039 öffentliche Fassung.pdf (pdf / 1 MB)

BK3c-17-039

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 06.12.2017

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