BK3-17-039 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2017 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.12.2017 die folgenden Entgelte unter Ziffer 1 bis zum 31.12.2020 und unter Ziffer 2 bis zum 31.12.2024 zu genehmigen:

1. Standardangebot Layer-2 BSA

a. für L2 BSA-ADSL Stand Alone die Entgelte gemäß der als Anlage 5 beigefügten Preisliste,
b. für L2 BSA-VDSL Stand Alone die Entgelte gemäß der als Anlage 6 beigefügten Preisliste,
c. für L2 BSA-SDSL die Entgelte gemäß der als Anlage 7 beigefügten Preisliste,
d. für die L2 BSA-Übergabeanschlüsse die Entgelte gemäß der als Anlage 8 beigefügten Preisliste,

2. Zusatzvereinbarungen Kontingentmodelle Layer-2 BSA

a. für die Inanspruchnahme eines bundesweiten NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 9 und Anlage 11 beigefügten Zusatzvereinbarungen NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA und NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA PLUS,
b. für die Inanspruchnahme eines regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 10 und Anlage 12 beigefügten Zusatzvereinbarungen Regionales NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA und Regionales NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA PLUS,
c. für das mit [BuGG] vereinbarte NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 13 [tlw. BuGG] beigefügten Vereinbarung NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA PLUS,
d. für das mit [BuGG] vereinbarte NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 14 [tlw. BuGG] beigefügten Vereinbarung Regionales NGA-Kontingentmodell VDSL für L2-BSA PLUS.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-17/039 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 20.10.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlagen
Anlagen 5 bis 14 (zip / 2 MB)

BK3c-17/039

Konsultation & Stellungnahmen

Stand: 27.09.2017

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