BK3-17-035 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin rückwirkend für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 31.08.2008 gegenüber 01051 Telecom GmbH

Die Vodafone GmbH hat mit Schreiben vom 29.08.2017 unter Abänderung ihres Entgeltantrages vom 21.09.2007 (Az. BK 3a-07-026) Folgendes beantragt:

Das Verbindungsentgelt für die Terminierung in das Mobilfunknetz der Antragstellerin wird im Rechtsverhältnis zwischen der Antragstellerin und der 01051 Telecom GmbH rückwirkend für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis zum 31.08.2008 in Höhe von 7,92 Cent/Minute genehmigt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-17/035 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 12.10.2017, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 ist abgesagt worden.

Ein Termin für die Neuansetzung wird über diese Seite und die Seite Termine der Beschlusskammern zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

BK3a-17-035

Entscheidung

Stand: 05.09.2017

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