BK3-17-032 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung betreffend die „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ der TelcoVillage GmbH

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Regulierungsverfügung betreffend die „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ der TelcoVillage GmbH veröffentlicht.

Stellungnahmen interessierter Unternehmen / Verbände etc. sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Beschlusskammer 3, Postfach oder an folgende E-Mail-Adresse:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 28.02.2018 und endet am 14.03.2018

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-17-0032 Konsultation download (pdf / 2 MB)

BK3i-17/032

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Entscheidung

Stand: 28.02.2018

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