BK3-17-022
Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG
Antrag der UPLINK Network GmbH gemäß § 42 TKG (hilfsweise: gemäß § 25 TKG) wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH mittels ungerechtfertigter Befristung von Einzelverträgen über die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen
Die UPLINK Network GmbH hat mit Schreiben vom 14.06.2017 einen Antrag gemäß § 42 TKG (hilfsweise: gemäß § 25 TKG) wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH mittels ungerechtfertigter Befristung von Einzelverträgen über die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen eingereicht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-17/022 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 12.07.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3b-17/022
Stand: 14.07.2017