BK3-17-021 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG

Übernahme des Verfahrens BK2d-17/003

Das Verfahren BK2d-17/003 wird unter dem Aktenzeichen BK3g-17/021 fortgeführt, weil sich während der Sachverhaltsermittlung ergeben hat, dass die Zuständigkeit für das Verfahren bei der Beschlusskammer 3 liegt.

BK3g-17/021

Zum Antrag unter BK2d-17/003

Stand: 14.07.2017

Mastodon