BK3-17-014 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu UKW-Antennen und Endnutzerentgelte

§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung der Entgelte betreffend die UKW-Antennen(mit)benutzung für die Einzelstandorte Rostock Toitenwinkel und Saalfeld

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

1. Die laufenden Entgelte für die Gewährung der analogen UKW-Antennen(mit)benutzung durch die Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.04.2017 wie folgt genehmigt:
1.1. für den Standort Rostock Toitenwinkel, Frequenz 92,4 MHz,
5.017,71 €/Jahr,
1.2. für den Standort Saalfeld, Frequenz 105,2 MHz,
5.305,66 €/Jahr.
2. Die Genehmigungen nach Ziffer 1. sind befristet bis zum 31.03.2019.

BK3a-17/014

Antrag

Stand: 17.07.2017

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