BK3-17-014 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu UKW-Antennen und Endnutzerentgelte

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung der Entgelte betreffend die UKW-Antennen(mit)benutzung für die Einzelstandorte Rostock Toitenwinkel 92,4 MHz und Saalfeld 105,2 MHz

Die Media Broadcast GmbH beantragt aufgrund der Regulierungsverfügung vom 19.12.2014, Az.: BK3b-14/010, in der Fassung der Regulierungsverfügung vom 02.11.2016, Az. BK3b-16/019, die nachträgliche Genehmigung der Vorleistungsentgelte mit 5.773,18 € für den Einzelstandort Rostock Toitenwinkel, Frequenz 92,4,7 MHz, und mit 10.107,19 € für den Einzelstandort Saalfeld, Frequenz 105,2 MHz, für den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-17/014 geführt.

Der Antrag - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist am 20.06.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 vorgesehen. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten.

BK3a-17/014

Entscheidung

Stand: 10.05.2017

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