BK3-17-011 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.04.2017 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.07.2017:

BK3-17-011_Preisliste (pdf / 47 KB)

Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, Stand 12.10.2016 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-17/011 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist am 01.06.2017, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 vorgesehen. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten.

BK 3c-17/011

Entscheidung

Stand: 26.04.2017

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