BK3-17-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für Service Calls bei der Bereitstellung / Entstörung von Layer2-BSA-Zugangsleistungen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für Service Calls bei der Bereitstellung / Entstörung von Layer2-BSA-Zugangsleistungen hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 19.06.2017 beschlossen:

1. Die Entgelte für „Service Calls“ im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Entstörung von Layer-2 BSA-Access-Teilleistungen werden rückwirkend ab dem 01.05.2017 wie folgt genehmigt:

Übersicht der Leistungen und Entgelte für Service Calls
PositionLeistungPreis (netto) pro Sekunde
1.Courtesy Call0,0171 €
2.Search Call0,0166 €

2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2018.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3a-17/009

Antrag

Stand: 21.06.2017

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