BK3-17-006 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP ab dem 01.07.2017

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-17/006 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 08.06.2017 und endet am 16.06.2017.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-17-006_Konsultationsentwurf_download (pdf / 657 KB)

BK3c-17/006

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 08.06.2017

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