BK3-17-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP ab dem 01.07.2017 bis zum 30.11.2020

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 29.03.2017 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt werden ab dem 01.07.2017 für die Zugangsleistung KVz-AP bis zum 30.11.2020

  1. für KVz-AP-VDSL die Entgelte gemäß der als Anlage 2a beigefügten Preisliste,

  2. für die Leistungen im Zusammenhang mit dem KVz-AP-Übergabeanschluss die Entgelte gemäß der als Anlage 2b beigefügten Preisliste.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-17/006 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 18.05.2017 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlagen
Preisliste KVz-AP-VDSL (pdf / 312 KB)
Preisliste KVz-AP-Übergabeanschluss (pdf / 449 KB)

BK 3c-17/006

Konsultation

Entscheidung

Stand: 03.04.2017

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