BK3-17-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs in dem Verfahren zur nachträglichen Regulierung der von der Media Broadcast GmbH angezeigten Entgelte für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Konsultationsentwurf in dem Verfahren zur nachträglichen Regulierung der von der Media Broadcast GmbH angezeigten Entgelte für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-17/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 15.03.2017 und endet am 22.03.2017.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-17-002_Konsultationsentwurf_download (pdf / 238 KB)
BK3b-17/002
Stand: 15.03.2017