BK3-16-192 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der PLANinterNET VoIP-GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die PLANinterNET VoIP-GmbH hat am 05.12.2016 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:

Die Genehmigung soll den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 umfassen.
Es werden symmetrische Entgelte zu den genehmigten Entgelten der entsprechenden Leistungen der Telekom Deutschland GmbH beantragt.

Beantragte Entgelte:
LeistungEntgelt PeakzeitEntgelt Offpeakzeit
PLANinterNET-B.10,0042 EUR/Min.0,0042 EUR/Min.
PLANinterNET-B.320,0042 EUR/Min.0,0042 EUR/Min.
PLANinterNET-N-B.10,0042 EUR/Min.0,0042 EUR/Min.
PLANinterNET-N-B.320,0042 EUR/Min.0,0042 EUR/Min.


Sollten der Telekom Deutschland GmbH andere Entgelthöhen genehmigt werden, wird hiermit hilfsweise beantragt, uns die entsprechenden (symmetrischen) Entgelte zu genehmigen.

Termin für eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist festgesetzt auf Mittwoch, 11.01.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

Die öffentliche mündliche Verhandlung muss nicht stattfinden, wenn alle Verfahrensbeteiligten auf die Durchführung verzichten.

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§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Vorläufige Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

In dem o. a. Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte ab dem Zeitpunkt ihres darin vorgesehenen Inkrafttretens vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der in Bezug genommene Konsultationsentwurf wird ab dem 08.02.2017 ebenfalls auf den Internetseiten veröffentlicht.

BK3j-16/192

Zur Konsultation

Entscheidung

Stand: 08.02.2017

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