BK3-16-190
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 10 und 24 VwVfG;
Antrag der Rekers Digitaltechnik GmbH & Co.KG nach § 77n Abs. 1 i.V.m. § 77d TKG auf Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze (Kabelführungssystem der WSA Rheine)
Die Rekers Digitaltechnik GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 21.11.2016, das hier am 25.11.2016 vollständig eingegangen ist, nach § 77n Abs. 1 i.V.m. § 77d TKG den Antrag auf Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze (Kabelführungssystem der WSA Rheine) gestellt.
Dem Antrag wurde in unserem Haus das Aktenzeichen BK3e-16/190 zugeteilt.
Als Termin für die öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134a Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde Donnerstag, der 19.01.2017 festgelegt. Diese findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur (BNetzA), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, um 10:00 Uhr, in Raum 0.10 statt.
Die 4-Monats-Frist gemäß § 77n Abs. 1 TKG endet am 25.03.2017.
Die Beschlusskammer erbittet eine Stellungnahme bis zum 11.01.2017.
BK3e-16/190
Stand: 31.03.2017