BK3-16-186 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Alnitak GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Alnitak GmbH hat am 16.11.2016 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

I. Leistung Alnitak B.1

Es wird beantragt, die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Alnitak –B.1
(Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von der Alnitak GmbH zu Teilnehmeranschlüssen von der Alnitak GmbH, einschließlich Verbindungsaufbau sowie das Halten von Verbindungen), wie es für die Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-16/110 genehmigt wird.

II. Die Beantragung ist ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 zu genehmigen.

III. Nach den vorstehenden Ziffern I. und II. beantragen wir eine vorläufige Genehmigung bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 11.01.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

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§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Vorläufige Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

In dem o. a. Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte ab dem Zeitpunkt ihres darin vorgesehenen Inkrafttretens vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der in Bezug genommene Konsultationsentwurf wird ab dem 08.02.2017 ebenfalls auf den Internetseiten veröffentlicht.

BK3j-16/186

Zur Konsultation

Entscheidung

Stand: 08.02.2017

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