BK3-16-181 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der neon networks UG, auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren zur Konsultation veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3j-16/181 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 08.02.2017 und endet am 22.02.2017.

Sofern ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält fügen Sie bitte direkt eine öffentliche Fassung der Stellungnahme zur Veröffentlichung bei.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK3-16-181

Anlage:
Konsultationsentwurf_BF (pdf / 1 MB)

Antrag

Stand: 08.02.2017

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